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Hinweise zur Coronaverordnung

 

Sehr geehrte Kunden!

 

Ab dem 01.03.2023 hebt die niedersächsische Landesregierung die Corona-Verordnung auf. Damit bestehen nur noch die Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz. 

Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Besucherinnen von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patienten in Arztpraxen und medizinischen und therapeutischen Einrichtungen soll bis zum Auslaufen am 7. April weiterhin gelten.

Somit sind die Therapeuten von der Maskenpflicht befreit. Argumentiert wird dies durch die Tragedauer. Die Angestellten tragen bisher die Masken wärend ihrer gesamten Dienstzeit, die Besucher müssen diese nur wärend Ihres Aufenthaltes tragen.

Im unten stehenden Link finden Sie die Mitteilung der niedersächsische Landesregierung.
 

 

Sollten Sie Fragen haben, bitten wir Sie uns Telefonisch zu kontaktieren, wir werden uns dann persönlich um Ihr Anliegen kümmern.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jens Krüger und Team