1. Vertragsverhältnis

Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin online, telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns als Praxis und Ihnen zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

 

2. Absagenregelung

Unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen. Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können.

Absagen sind bis 24 Arbeitstagsstunden der Praxis vor Terminbeginn für Sie kostenfrei.

(Arbeitstage der Praxis = Montag - Freitag; außer feiertags)

Beispiel: Sie haben einen Termin am Montag, 9 Uhr. Eine Absage ist für Sie bis zum Freitag davor, 9 Uhr kostenfrei.

Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr in Höhe des Behandlungshonorars welches wir von Ihrer Krankenkasse für Ihre Behandlung erhalten hätten.

Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.

 

3. Terminabsage durch uns

Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werden wir Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.

 

4. Zuzahlung für Leistungen gesetzl. Kassen

Für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung für jede Verordnung zu leisten. Den genauen Betrag teilen wir Ihnen spätestens bei Ihrem ersten Termin mit. Eventuelle Befreiungen von der Zuzahlung berücksichtigen wir natürlich gerne, sobald Sie uns Ihren gültigen Befreiungsausweis vorgelegt haben. Den jeweils fälligen Betrag können Sie spätestens beim zweiten Termin in bar oder per EC-Karte bei uns bezahlen.

 

5. Preise für Privatleistungen

Preise für Privatleistungen berechnen wir auf Grundlage der GebüTH. In dieser Gebührenliste ist geregelt, welche Preise für Heilmittel in Deutschland als üblich gelten. Die privaten Krankenversicherungen sind rechtlich dazu verpflichtet den üblichen Preis für eine Therapie zu erstatten, sofern dieser vorher zwischen Praxis und Patient schriftlich vereinbart wurde und es keine vertraglich zwischen Ihnen und Ihrer PKV vereinbarte Obergrenze für für eine Kostenerstattung gibt (aktuelles Urteil des Amtsgericht Köpenick vom 10.05.2012, AZ 13 C 107/11). Hierfür schließen wir mit Ihnen vor Beginn der Therapie eine schriftliche Honorarvereinbarung ab. Sollte es wider Erwarten trotzdem zu Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung in Bezug auf die Kostenerstattung kommen, helfen wir Ihnen gerne z. B. mit Musterschreiben oder aktuellen Urteilen.

 

6. Preise für Versicherte mit Beihilfeberechtigung

Die Beihilfeverordnung des Bundes ist seit über zehn Jahren nicht angepasst worden und das Bundesministerium des Inneren hat mit seiner Pressemitteilung vom 07.02.2004 mitgeteilt:

"Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeiträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt."

Da die laufenden Kosten regelmäßig steigen und wir eine gleichbleibend hohe Therapiequalität bieten möchten, haben wir unsere Preise auf Grundlage der GebüTh angepasst. Unabhängig vom Erstattungszeitpunkt und der Erstattungshöhe ist stets das volle, am Beginn der Therapie in der Honorarvereinbarung schriftlichen vereinbarte Honorar fällig.

 

7. Zahlung von Privat- und Selbstzahlerleistungen

Honorare für Privat- und Selbstzahlerleistungen sind stets sofort nach Erhalt der Leistung fällig. Den fälligen Betrag können Sie nach Erhalt der Behandlung bei uns in bar oder mit EC-Karte bezahlen. Sie erhalten von uns dann jeweils eine Quittung / Rechnung, welche Sie für eine eventuelle Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse nutzen können.